Zusatzbezeichnung Notfallmedizin:
Regeln aller 17 Kammern

Für die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin brauchst du 24 Monate Weiterbildung in der stationären Patientenversorgung, davon 6 Monate Intensivmedizin, Anästhesie oder je nach Kammer Notaufnahme. Dazu kommen ein 80-Stunden-Kurs und anschließend 50 Notarzteinsätze, von denen bis zu 25 über einen Simulationskurs laufen können. Am Ende steht eine mündliche Prüfung vor deiner Landesärztekammer.

Stand: September 2026 · geschrieben vom Megunto-Team

Prüfung mit Megunto üben

Der Weg zur Zusatzbezeichnung in fünf Schritten

Die Reihenfolge ist in fast allen Kammern gleich. Wichtig ist vor allem, dass der Kurs vor den Einsätzen liegt, sonst werden die Einsätze in vielen Kammern nicht anerkannt.

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Weiterbildungszeit sammeln

Mindestens 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung im stationären Bereich, bei Weiterbildungsbefugten. 6 Monate davon müssen in der Intensivmedizin oder Anästhesiologie liegen, in den meisten Kammern zählt auch eine interdisziplinäre zentrale Notaufnahme. Ein Facharzt ist keine Voraussetzung.

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80-Stunden-Kurs absolvieren

Der Kurs in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung muss von einer Ärztekammer anerkannt sein, in der Regel von der Kammer, in deren Bereich er stattfindet. Manche Kammern legen fest, wann du ihn frühestens machen darfst, in Berlin zum Beispiel erst 18 Monate nach Beginn der stationären Tätigkeit.

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50 Notarzteinsätze fahren

Nach dem Kurs folgen 50 Einsätze auf NEF oder RTH unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes. Bis zu 25 davon kannst du über einen anerkannten Simulationskurs abdecken. Berlin und Bayern weichen hier deutlich ab, Details stehen weiter unten bei den Kammern.

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eLogbuch und Antrag vorbereiten

Du dokumentierst deine Kompetenzen im eLogbuch und reichst Zeugnisse, Kursbescheinigung und Einsatznachweise bei deiner Kammer ein. Wer die Einsätze bestätigt, ist unterschiedlich geregelt: mal der verantwortliche Notarzt, mal die ärztliche Leitung Rettungsdienst.

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Mündliche Prüfung vor der Kammer

Ist alles vollständig, lädt dich die Kammer zum Fachgespräch vor der Prüfungskommission. Bis zum Termin vergehen je nach Kammer einige Wochen bis Monate, in Hamburg etwa strebt die Kammer 3 bis 4 Monate nach Antrag an.

Was ist in jeder Ärztekammer anders?

Die Grundregel ist fast überall gleich: 24 Monate stationäre Weiterbildung, davon 6 Monate Intensivmedizin, Anästhesie oder Notaufnahme, dann der 80-Stunden-Kurs und 50 Einsätze, bis zu 25 davon per Simulation. Deutlich abweichend sind Berlin mit 36 Monaten und 100 Einsätzen und Bayern, wo sich Einsätze durch innerklinische Notfallversorgungen ersetzen lassen. In Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zählt die Notaufnahme nicht für die 6 Monate.

Stand: September 2026. Maßgeblich ist immer die aktuelle Weiterbildungsordnung deiner Kammer, die Quellen stehen in jedem Eintrag.

Baden-Württemberg (Landesärztekammer Baden-Württemberg)

24 Monate stationäre Weiterbildung, davon 6 Monate Intensivmedizin, Anästhesiologie oder interdisziplinäre zentrale Notaufnahme

Erst der 80-Stunden-Kurs, dann 50 Einsätze, bis zu 25 davon per Simulationskurs

Die Simulationsbescheinigung brauchst du im Original oder amtlich beglaubigt

Quellen: WBO-Auszug Notfallmedizin · Zusatzweiterbildungen mit Logbuch und Bescheinigungen

Bayern (Bayerische Landesärztekammer)

24 Monate in einem Krankenhaus mit durchgehender Aufnahmebereitschaft für Notfälle, davon 6 Monate Intensivmedizin, Anästhesiologie oder Notfallaufnahme

50 Einsätze unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes. 25 davon kannst du durch Notfallversorgungen mit notfall- oder intensivmedizinischem Handeln ersetzen, darauf werden bis zu 25 anerkannte Simulationstrainings angerechnet

Nachweis über die Musterbescheinigung der BLÄK mit der genauen Einsatzzahl

Quellen: BLÄK Weiterbildungsordnung · Musterbescheinigung Einsätze

Berlin (Ärztekammer Berlin)

Insgesamt 36 Monate: 24 Monate stationär, dazu 6 Monate Intensivstation und 6 Monate Notaufnahme (Vollzeit, unselektiertes Patientengut) oder Anästhesie

Der Kurs ist frühestens 18 Monate nach Beginn der stationären Tätigkeit möglich

Mindestens 100 Einsätze, davon 20 in Begleitung einer Fachärztin oder eines Facharztes mit Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, plus Einsatzstatistik. Laut Charité erkennt die Kammer 25 Einsätze aus dem NASIM-Kurs als begleitete Einsätze an

Hospitationen oder Kurse in Kinderanästhesie oder Pädiatrie, Geburtshilfe sowie Notaufnahme oder Anästhesie

Der Kurs darf bei Antragstellung höchstens 5 Jahre alt sein, sonst brauchst du 120 CME-Punkte und regelmäßige Einsätze in den letzten 3 Jahren

Die Zahlen gelten für den 11. Nachtrag der WBO, im 10. Nachtrag gelten andere Einsatzzahlen

Quellen: FAQ Weiterbildung · Checkliste Notfallmedizin

Brandenburg (Landesärztekammer Brandenburg)

24 Monate stationär, davon 6 Monate Intensivmedizin oder Anästhesiologie. Die Notaufnahme zählt hier nicht

50 Einsätze unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes, bis zu 25 per anerkanntem Simulationskurs

Unterlagen im Original oder amtlich beglaubigt, Zeugnisse mit Stellungnahme zur fachlichen Eignung

Die Fachkunde Rettungsdienst wird seit 2013 nicht mehr erteilt, ältere Nachweise bleiben gültig

Quellen: LÄKB Notfallmedizin · Antrag auf Prüfungszulassung

Bremen (Ärztekammer Bremen)

24 Monate stationär, davon 6 Monate Intensivmedizin, Anästhesiologie oder interdisziplinäre zentrale Notaufnahme

50 Einsätze unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes, bis zu 25 per Simulationskurs

Für den Antrag auf Anerkennung fällt eine Gebühr von 150 Euro an

Quellen: WBO 2020 Bremen · WBO-Auszug Notfallmedizin

Hamburg (Ärztekammer Hamburg)

24 Monate stationär, davon 6 Monate Intensivmedizin, Anästhesiologie oder interdisziplinäre zentrale Notfallaufnahme

50 Einsätze unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes, bis zu 25 per Simulationskurs

Nach vollständigem Antrag schlägt die Kammer 2 bis 3 Prüfungstermine vor, angestrebt ist eine Prüfung 3 bis 4 Monate nach Antragstellung

Quellen: WBO 2020 · Weiterbildung Anträge

Hessen (Landesärztekammer Hessen)

24 Monate stationär, davon 6 Monate Intensivmedizin, Anästhesiologie oder interdisziplinäre Notfallaufnahme

50 Einsätze unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes, bis zu 25 per Simulationskurs

Antrag nur online oder per Post, eine persönliche Abgabe ist nicht möglich

Als Notärzt*in in Hessen musst du dich jährlich mindestens 16 Stunden kammerzertifiziert fortbilden

Quellen: Antragstellung und Formulare · Weiterbildungsordnungen

Mecklenburg-Vorpommern (Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern)

24 Monate stationär, davon 6 Monate Intensivmedizin, Anästhesiologie oder interdisziplinäre zentrale Notaufnahme

50 Einsätze unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes, bis zu 25 per Simulationskurs

Wer die Fachkunde Rettungsdienst besitzt, darf stattdessen die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin führen

Wer länger als zwei Jahre nicht im Rettungsdienst war, braucht einen von der Kammer anerkannten Auffrischungskurs

Gültig ist die WBO in der Fassung vom 10. Dezember 2025, in Kraft seit 1. April 2026

Quellen: Weiterbildungsordnung · Anträge und Merkblätter

Niedersachsen (Ärztekammer Niedersachsen)

24 Monate stationär, davon 6 Monate Intensivmedizin und/oder Anästhesiologie. Die Notaufnahme zählt hier nicht

50 Einsätze bei einer Person mit Weiterbildungsermächtigung, bis zu 25 per Simulationskurs

Die Einsätze zählen erst nach dem Kurs, das Intensivzeugnis muss die 6 Monate ganztägig belegen

Alle Zeugnisse brauchen einen Hinweis auf deine Nacht- und Bereitschaftsdienste

Die Prüfung selbst ist kostenlos, eine Wiederholungsprüfung kostet 456 Euro. Sie dauert mindestens 30 Minuten

Quellen: Zusätzliche Weiterbildungen 2025 · Anträge und Formulare

Nordrhein-Westfalen: Nordrhein (Ärztekammer Nordrhein)

50 Einsätze, bis zu 25 per Simulationskurs

Besonderheit: 6 der 24 Monate kannst du auch im Rettungsdienst bei einer Person mit Befugnis für Notfallmedizin ableisten

Die Fachkunde Rettungsdienst wird hier nicht mehr erteilt

Quellen: WBO 2020 · WBO-Auszug Notfallmedizin

Nordrhein-Westfalen: Westfalen-Lippe (Ärztekammer Westfalen-Lippe)

50 Einsätze, bis zu 25 über den Simulationskurs NASIM25 mit separater Teilnahmebescheinigung

Seit 01.01.2025 gibt es für diese Zusatzbezeichnung keine Weiterbildungsbefugnisse mehr. Die Kompetenzen bestätigt die ärztliche Leitung Rettungsdienst oder Notarztstandort, inklusive Stellungnahme zur fachlichen Eignung

Die Fachkunde Rettungsdienst kannst du hier weiterhin erwerben

Quellen: Weiterbildung von A bis Z · Checkliste ZWB Notfallmedizin

Rheinland-Pfalz (Landesärztekammer Rheinland-Pfalz)

Antrag auf Prüfungszulassung, Fachgespräch und Urkunde laufen über deine Bezirksärztekammer (Koblenz, Pfalz, Rheinhessen oder Trier). Die Landesärztekammer erteilt die Weiterbildungsbefugnisse und beschließt die WBO

24 Monate stationär, davon 6 Monate Intensivmedizin, Anästhesiologie oder interdisziplinäre Notaufnahme, dazu 50 Einsätze, bis zu 25 per Simulationskurs

Die Fachkunde Rettungsdienst gibt es hier weiterhin

Wer vor dem 02.01.2022 begonnen hat, kann noch nach der alten WBO von 2006 abschließen, wenn Voraussetzungen und Antrag bis zum 01.01.2027 bei der Bezirksärztekammer vorliegen

Quelle: LÄK RLP Weiterbildungsbefugnis und WBO

Saarland (Ärztekammer des Saarlandes)

24 Monate stationär, davon 6 Monate Intensivmedizin, Anästhesiologie oder interdisziplinäre zentrale Notaufnahme

50 Einsätze in Begleitung eines verantwortlichen Notarztes, bis zu 25 per Simulationskurs (im Saarland „NaSimSaar25“)

Zusätzlich verlangt die Kammer Kompetenzerwerb in Notfallmedizin unter Befugnis

Ein Facharzt ist nicht nötig, der Kurs findet einmal jährlich an der Rettungsdienstschule Saar statt

Quellen: Weiterbildung Infos und Anträge · WBO-Auszug Notfallmedizin

Sachsen (Sächsische Landesärztekammer)

24 Monate stationär, davon 6 Monate Intensivmedizin, Anästhesiologie oder interdisziplinäre Notaufnahme

50 Einsätze auf NEF oder RTH, bis zu 25 per Simulationskurs

Die Fahrten lässt du per Formular von der ärztlichen Leitung Rettungsdienst bestätigen. Fehlen Haken im Logbuch, gibt es keine Zulassung

Richtzahlen: 5 Repositionen, 50 Intubationen inklusive Videolaryngoskopie

Wer bei Inkrafttreten der WBO vom 26.11.2005 die Fachkunde Rettungsdienst hatte, darf sie als Zusatzbezeichnung führen

Quelle: Richtlinien Zusatz-Weiterbildungen

Sachsen-Anhalt (Ärztekammer Sachsen-Anhalt)

24 Monate stationär, davon 6 Monate Intensivmedizin oder Anästhesiologie. Die Notaufnahme zählt hier nicht

50 Einsätze unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes, bis zu 25 per Simulationskurs, den die Kammer selbst in Magdeburg und Halle anbietet

Der Antrag wird erst nach Ablauf der Mindestzeit und mit vollständigem eLogbuch bearbeitet, in der Reihenfolge des Eingangs

Geprüft wird in Magdeburg, spätestens 6 Monate nach Zulassung, angestrebt sind 3 Monate. Einen Wunschtermin gibt es nicht

Wer nach der Ladung zurücktritt, bekommt die Gebühren nicht zurück. Am Prüfungstag musst du Mitglied der Kammer sein

Quellen: Prüfungszulassung · Weiterbildungsordnung 2020

Schleswig-Holstein (Ärztekammer Schleswig-Holstein)

24 Monate stationär mit 6 Monaten Intensivmedizin oder Anästhesiologie

50 Einsätze, bis zu 25 per Simulationskurs. Die Einsatznachweisliste besprichst du abschließend mit der ärztlichen Leitung, die sie unterschreibt

Zum Antrag gehört das eLogbuch inklusive Gesprächsdokumentation, der Kurs muss von der Kammer des Kursorts anerkannt sein

Nach Landesrettungsdienstrecht gilt für Notärzt*innen eine jährliche Fortbildungspflicht

Quellen: Hinweise zur Qualifikation · Merkblatt Notfallmedizin

Thüringen (Landesärztekammer Thüringen)

24 Monate stationär, ganz oder anteilig auch in einer interdisziplinären Notaufnahme, und 6 Monate Intensivmedizin, Anästhesiologie oder Notaufnahme

Der Kurs muss vor den Einsätzen liegen und von der Kammer des Kursorts anerkannt sein, sonst zählen die Einsätze nicht

50 Einsätze, bis zu 25 per Simulationskurs. Das Musterzeugnis stellt die ärztliche Leitung Rettungsdienst aus

Richtzahlen: 5 Repositionen, 50 Intubationen

Quellen: Zusatzbezeichnung Notfallmedizin · WBO, Logbücher und Musterzeugnisse

So läuft die Prüfung ab

Die Prüfung ist ein mündliches Fachgespräch vor einer Prüfungskommission deiner Landesärztekammer. Zugelassen wirst du erst, wenn Weiterbildungszeit, Kurs, Einsätze und eLogbuch vollständig nachgewiesen sind.

Wie lange sie dauert und wie schnell du einen Termin bekommst, regelt jede Kammer selbst. Niedersachsen nennt zum Beispiel mindestens 30 Minuten Prüfungsdauer, in Sachsen-Anhalt muss die Prüfung spätestens 6 Monate nach der Zulassung stattfinden und einen Wunschtermin gibt es dort nicht, in Hamburg liegt das Ziel bei 3 bis 4 Monaten nach Antrag.

Geprüft wird, ob du Notfälle strukturiert erkennst, einordnest und behandelst. Das Wissen allein reicht dafür nicht, du musst es im Gespräch klar und in einer sinnvollen Reihenfolge abrufen können.

Typische Prüfungsthemen

Die Weiterbildungsordnung listet genau auf, welche Kompetenzen du für die Zusatzbezeichnung nachweisen musst. Daraus ergeben sich die großen Themenblöcke, aus denen im Fachgespräch gefragt wird.

Organisation und Einsatztaktik

Rettungsdienstgesetze, Strukturen des Rettungsdienstes, Leitstelle und Alarmierung, Sekundärtransporte, MANV und Sichtung auch bei CBRN-Lagen, Katastrophenschutz und die Wahl der passenden Zielklinik.

Recht und schwierige Situationen

Todesfeststellung und vorläufige Leichenschau, rechtfertigender Notstand, Geschäftsführung ohne Auftrag, Unterbringung psychisch Kranker sowie Krisenintervention und Einsatznachsorge.

Leitsymptome

Symptomorientierte Erstbehandlung bei Bewusstseinsstörungen, akuter Atemnot, Brustschmerz, Blutungen, Schock, Herzrhythmusstörungen, akutem Abdomen, psychischen Störungen und Fieber.

Maßnahmen und besondere Patientengruppen

Reanimation auch bei Säuglingen und Kleinkindern, Atemwegsmanagement bis zur Intubation mit Videolaryngoskopie, Thoraxentlastung, Notfallnarkose, intraossärer Zugang, Tourniquet und Beckenschlinge, Neugeborenen-Erstversorgung und geburtshilfliche Notfälle.

Wie du dich sinnvoll vorbereitest

Die meisten, die zur Prüfung gehen, haben das Wissen aus Kurs und Einsätzen. Schwieriger ist es, dieses Wissen unter Prüfungsdruck geordnet und laut zu formulieren. Das lässt sich trainieren:

Aktuelle Leitlinien durchgehen, vor allem zu Reanimation, Atemweg und Trauma

Eigene Einsätze nachbereiten: Was war die Verdachtsdiagnose, was hast du warum gemacht, was würdest du heute anders machen?

Antworten laut formulieren statt nur still zu lesen, am besten mit Kolleg*innen, die dich abfragen

Das eLogbuch frühzeitig vollständig machen und bei deiner Kammer nachfragen, wie die Prüfung dort abläuft

Megunto App mit einer Übungsfrage zur Prüfung für die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin

Mündliche Prüfung üben mit Megunto

Megunto stellt dir Fragen wie im Fachgespräch vor der Kammer. Du antwortest frei, getippt oder laut, und bekommst direkt Feedback mit Referenzantwort. Zehn Themenblöcke decken ab, was in der Prüfung gefragt wird, und alle Fragen und Antworten sind von Ärzt*innen geprüft.

Zum Kurs Notfallmedizin

Häufige Fragen zur Zusatzbezeichnung Notfallmedizin

Brauche ich für die Zusatzbezeichnung einen Facharzt?

Nein. Die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin setzt keine Facharztanerkennung voraus, sondern 24 Monate Weiterbildung in der stationären Patientenversorgung plus Kurs und Einsätze.

Bei welcher Kammer mache ich die Prüfung?

Zuständig ist die Ärztekammer, bei der du Mitglied bist, in der Regel also die des Bundeslandes, in dem du arbeitest. In Rheinland-Pfalz übernehmen das die Bezirksärztekammern.

Zählt die Notaufnahme für die 6 Monate?

In den meisten Kammern ja, wenn es sich um eine interdisziplinäre zentrale Notaufnahme handelt. In Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zählen nur Intensivmedizin und Anästhesie. In Berlin kommen 6 Monate Notaufnahme oder Anästhesie zusätzlich zur Intensivzeit dazu.

Werden Simulationseinsätze überall anerkannt?

Fast alle Kammern erlauben, bis zu 25 der 50 Einsätze über einen standardisierten Simulationskurs abzudecken. In Bayern ist die Regel etwas anders aufgebaut, und Berlin fordert insgesamt 100 Einsätze. Wichtig ist, dass dein Simulationskurs von einer Ärztekammer anerkannt ist.

Gibt es die Fachkunde Rettungsdienst noch?

Neu erwerben kannst du sie nur noch in Westfalen-Lippe und Rheinland-Pfalz. Wer sie schon hat, darf in einigen Kammern stattdessen die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin führen, etwa in Mecklenburg-Vorpommern.

Was kostet die Prüfung?

Das legt jede Kammer in ihrer Gebührenordnung fest, offen genannt werden die Kosten nur selten. In Bremen kostet der Antrag 150 Euro, in Niedersachsen ist die Prüfung kostenlos und nur eine Wiederholungsprüfung kostet 456 Euro.

Muss ich mich danach regelmäßig fortbilden?

Das regelt das Rettungsdienstrecht der Länder. In Hessen sind es zum Beispiel mindestens 16 Stunden im Jahr, in Schleswig-Holstein gilt ebenfalls eine jährliche Fortbildungspflicht, und in Mecklenburg-Vorpommern brauchst du nach mehr als zwei Jahren ohne Rettungsdienst einen Auffrischungskurs.

Über diese Übersicht

Die Angaben wurden anhand der Weiterbildungsordnungen, Anträge und Merkblätter aller 17 Ärztekammern zusammengestellt. Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist immer die aktuelle Weiterbildungsordnung deiner Kammer.

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