Zusatzbezeichnung Notfallmedizin:
Regeln aller 17 Kammern
Für die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin brauchst du 24 Monate Weiterbildung in der stationären Patientenversorgung, davon 6 Monate Intensivmedizin, Anästhesie oder je nach Kammer Notaufnahme. Dazu kommen ein 80-Stunden-Kurs und anschließend 50 Notarzteinsätze, von denen bis zu 25 über einen Simulationskurs laufen können. Am Ende steht eine mündliche Prüfung vor deiner Landesärztekammer.
Stand: September 2026 · geschrieben vom Megunto-Team
Prüfung mit Megunto übenDer Weg zur Zusatzbezeichnung in fünf Schritten
Die Reihenfolge ist in fast allen Kammern gleich. Wichtig ist vor allem, dass der Kurs vor den Einsätzen liegt, sonst werden die Einsätze in vielen Kammern nicht anerkannt.
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Weiterbildungszeit sammeln
Mindestens 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung im stationären Bereich, bei Weiterbildungsbefugten. 6 Monate davon müssen in der Intensivmedizin oder Anästhesiologie liegen, in den meisten Kammern zählt auch eine interdisziplinäre zentrale Notaufnahme. Ein Facharzt ist keine Voraussetzung.
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80-Stunden-Kurs absolvieren
Der Kurs in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung muss von einer Ärztekammer anerkannt sein, in der Regel von der Kammer, in deren Bereich er stattfindet. Manche Kammern legen fest, wann du ihn frühestens machen darfst, in Berlin zum Beispiel erst 18 Monate nach Beginn der stationären Tätigkeit.
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50 Notarzteinsätze fahren
Nach dem Kurs folgen 50 Einsätze auf NEF oder RTH unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes. Bis zu 25 davon kannst du über einen anerkannten Simulationskurs abdecken. Berlin und Bayern weichen hier deutlich ab, Details stehen weiter unten bei den Kammern.
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eLogbuch und Antrag vorbereiten
Du dokumentierst deine Kompetenzen im eLogbuch und reichst Zeugnisse, Kursbescheinigung und Einsatznachweise bei deiner Kammer ein. Wer die Einsätze bestätigt, ist unterschiedlich geregelt: mal der verantwortliche Notarzt, mal die ärztliche Leitung Rettungsdienst.
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Mündliche Prüfung vor der Kammer
Ist alles vollständig, lädt dich die Kammer zum Fachgespräch vor der Prüfungskommission. Bis zum Termin vergehen je nach Kammer einige Wochen bis Monate, in Hamburg etwa strebt die Kammer 3 bis 4 Monate nach Antrag an.
Was ist in jeder Ärztekammer anders?
Die Grundregel ist fast überall gleich: 24 Monate stationäre Weiterbildung, davon 6 Monate Intensivmedizin, Anästhesie oder Notaufnahme, dann der 80-Stunden-Kurs und 50 Einsätze, bis zu 25 davon per Simulation. Deutlich abweichend sind Berlin mit 36 Monaten und 100 Einsätzen und Bayern, wo sich Einsätze durch innerklinische Notfallversorgungen ersetzen lassen. In Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zählt die Notaufnahme nicht für die 6 Monate.
Stand: September 2026. Maßgeblich ist immer die aktuelle Weiterbildungsordnung deiner Kammer, die Quellen stehen in jedem Eintrag.
Baden-Württemberg (Landesärztekammer Baden-Württemberg)
24 Monate stationäre Weiterbildung, davon 6 Monate Intensivmedizin, Anästhesiologie oder interdisziplinäre zentrale Notaufnahme
Erst der 80-Stunden-Kurs, dann 50 Einsätze, bis zu 25 davon per Simulationskurs
Die Simulationsbescheinigung brauchst du im Original oder amtlich beglaubigt
Quellen: WBO-Auszug Notfallmedizin · Zusatzweiterbildungen mit Logbuch und Bescheinigungen
Bayern (Bayerische Landesärztekammer)
24 Monate in einem Krankenhaus mit durchgehender Aufnahmebereitschaft für Notfälle, davon 6 Monate Intensivmedizin, Anästhesiologie oder Notfallaufnahme
50 Einsätze unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes. 25 davon kannst du durch Notfallversorgungen mit notfall- oder intensivmedizinischem Handeln ersetzen, darauf werden bis zu 25 anerkannte Simulationstrainings angerechnet
Nachweis über die Musterbescheinigung der BLÄK mit der genauen Einsatzzahl
Quellen: BLÄK Weiterbildungsordnung · Musterbescheinigung Einsätze
Berlin (Ärztekammer Berlin)
Insgesamt 36 Monate: 24 Monate stationär, dazu 6 Monate Intensivstation und 6 Monate Notaufnahme (Vollzeit, unselektiertes Patientengut) oder Anästhesie
Der Kurs ist frühestens 18 Monate nach Beginn der stationären Tätigkeit möglich
Mindestens 100 Einsätze, davon 20 in Begleitung einer Fachärztin oder eines Facharztes mit Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, plus Einsatzstatistik. Laut Charité erkennt die Kammer 25 Einsätze aus dem NASIM-Kurs als begleitete Einsätze an
Hospitationen oder Kurse in Kinderanästhesie oder Pädiatrie, Geburtshilfe sowie Notaufnahme oder Anästhesie
Der Kurs darf bei Antragstellung höchstens 5 Jahre alt sein, sonst brauchst du 120 CME-Punkte und regelmäßige Einsätze in den letzten 3 Jahren
Die Zahlen gelten für den 11. Nachtrag der WBO, im 10. Nachtrag gelten andere Einsatzzahlen
Quellen: FAQ Weiterbildung · Checkliste Notfallmedizin
Brandenburg (Landesärztekammer Brandenburg)
24 Monate stationär, davon 6 Monate Intensivmedizin oder Anästhesiologie. Die Notaufnahme zählt hier nicht
50 Einsätze unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes, bis zu 25 per anerkanntem Simulationskurs
Unterlagen im Original oder amtlich beglaubigt, Zeugnisse mit Stellungnahme zur fachlichen Eignung
Die Fachkunde Rettungsdienst wird seit 2013 nicht mehr erteilt, ältere Nachweise bleiben gültig
Quellen: LÄKB Notfallmedizin · Antrag auf Prüfungszulassung
Bremen (Ärztekammer Bremen)
24 Monate stationär, davon 6 Monate Intensivmedizin, Anästhesiologie oder interdisziplinäre zentrale Notaufnahme
50 Einsätze unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes, bis zu 25 per Simulationskurs
Für den Antrag auf Anerkennung fällt eine Gebühr von 150 Euro an
Quellen: WBO 2020 Bremen · WBO-Auszug Notfallmedizin
Hamburg (Ärztekammer Hamburg)
24 Monate stationär, davon 6 Monate Intensivmedizin, Anästhesiologie oder interdisziplinäre zentrale Notfallaufnahme
50 Einsätze unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes, bis zu 25 per Simulationskurs
Nach vollständigem Antrag schlägt die Kammer 2 bis 3 Prüfungstermine vor, angestrebt ist eine Prüfung 3 bis 4 Monate nach Antragstellung
Quellen: WBO 2020 · Weiterbildung Anträge
Hessen (Landesärztekammer Hessen)
24 Monate stationär, davon 6 Monate Intensivmedizin, Anästhesiologie oder interdisziplinäre Notfallaufnahme
50 Einsätze unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes, bis zu 25 per Simulationskurs
Antrag nur online oder per Post, eine persönliche Abgabe ist nicht möglich
Als Notärzt*in in Hessen musst du dich jährlich mindestens 16 Stunden kammerzertifiziert fortbilden
Quellen: Antragstellung und Formulare · Weiterbildungsordnungen
Mecklenburg-Vorpommern (Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern)
24 Monate stationär, davon 6 Monate Intensivmedizin, Anästhesiologie oder interdisziplinäre zentrale Notaufnahme
50 Einsätze unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes, bis zu 25 per Simulationskurs
Wer die Fachkunde Rettungsdienst besitzt, darf stattdessen die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin führen
Wer länger als zwei Jahre nicht im Rettungsdienst war, braucht einen von der Kammer anerkannten Auffrischungskurs
Gültig ist die WBO in der Fassung vom 10. Dezember 2025, in Kraft seit 1. April 2026
Quellen: Weiterbildungsordnung · Anträge und Merkblätter
Niedersachsen (Ärztekammer Niedersachsen)
24 Monate stationär, davon 6 Monate Intensivmedizin und/oder Anästhesiologie. Die Notaufnahme zählt hier nicht
50 Einsätze bei einer Person mit Weiterbildungsermächtigung, bis zu 25 per Simulationskurs
Die Einsätze zählen erst nach dem Kurs, das Intensivzeugnis muss die 6 Monate ganztägig belegen
Alle Zeugnisse brauchen einen Hinweis auf deine Nacht- und Bereitschaftsdienste
Die Prüfung selbst ist kostenlos, eine Wiederholungsprüfung kostet 456 Euro. Sie dauert mindestens 30 Minuten
Quellen: Zusätzliche Weiterbildungen 2025 · Anträge und Formulare
Nordrhein-Westfalen: Nordrhein (Ärztekammer Nordrhein)
50 Einsätze, bis zu 25 per Simulationskurs
Besonderheit: 6 der 24 Monate kannst du auch im Rettungsdienst bei einer Person mit Befugnis für Notfallmedizin ableisten
Die Fachkunde Rettungsdienst wird hier nicht mehr erteilt
Quellen: WBO 2020 · WBO-Auszug Notfallmedizin
Nordrhein-Westfalen: Westfalen-Lippe (Ärztekammer Westfalen-Lippe)
50 Einsätze, bis zu 25 über den Simulationskurs NASIM25 mit separater Teilnahmebescheinigung
Seit 01.01.2025 gibt es für diese Zusatzbezeichnung keine Weiterbildungsbefugnisse mehr. Die Kompetenzen bestätigt die ärztliche Leitung Rettungsdienst oder Notarztstandort, inklusive Stellungnahme zur fachlichen Eignung
Die Fachkunde Rettungsdienst kannst du hier weiterhin erwerben
Quellen: Weiterbildung von A bis Z · Checkliste ZWB Notfallmedizin
Rheinland-Pfalz (Landesärztekammer Rheinland-Pfalz)
Antrag auf Prüfungszulassung, Fachgespräch und Urkunde laufen über deine Bezirksärztekammer (Koblenz, Pfalz, Rheinhessen oder Trier). Die Landesärztekammer erteilt die Weiterbildungsbefugnisse und beschließt die WBO
24 Monate stationär, davon 6 Monate Intensivmedizin, Anästhesiologie oder interdisziplinäre Notaufnahme, dazu 50 Einsätze, bis zu 25 per Simulationskurs
Die Fachkunde Rettungsdienst gibt es hier weiterhin
Wer vor dem 02.01.2022 begonnen hat, kann noch nach der alten WBO von 2006 abschließen, wenn Voraussetzungen und Antrag bis zum 01.01.2027 bei der Bezirksärztekammer vorliegen
Saarland (Ärztekammer des Saarlandes)
24 Monate stationär, davon 6 Monate Intensivmedizin, Anästhesiologie oder interdisziplinäre zentrale Notaufnahme
50 Einsätze in Begleitung eines verantwortlichen Notarztes, bis zu 25 per Simulationskurs (im Saarland „NaSimSaar25“)
Zusätzlich verlangt die Kammer Kompetenzerwerb in Notfallmedizin unter Befugnis
Ein Facharzt ist nicht nötig, der Kurs findet einmal jährlich an der Rettungsdienstschule Saar statt
Quellen: Weiterbildung Infos und Anträge · WBO-Auszug Notfallmedizin
Sachsen (Sächsische Landesärztekammer)
24 Monate stationär, davon 6 Monate Intensivmedizin, Anästhesiologie oder interdisziplinäre Notaufnahme
50 Einsätze auf NEF oder RTH, bis zu 25 per Simulationskurs
Die Fahrten lässt du per Formular von der ärztlichen Leitung Rettungsdienst bestätigen. Fehlen Haken im Logbuch, gibt es keine Zulassung
Richtzahlen: 5 Repositionen, 50 Intubationen inklusive Videolaryngoskopie
Wer bei Inkrafttreten der WBO vom 26.11.2005 die Fachkunde Rettungsdienst hatte, darf sie als Zusatzbezeichnung führen
Sachsen-Anhalt (Ärztekammer Sachsen-Anhalt)
24 Monate stationär, davon 6 Monate Intensivmedizin oder Anästhesiologie. Die Notaufnahme zählt hier nicht
50 Einsätze unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes, bis zu 25 per Simulationskurs, den die Kammer selbst in Magdeburg und Halle anbietet
Der Antrag wird erst nach Ablauf der Mindestzeit und mit vollständigem eLogbuch bearbeitet, in der Reihenfolge des Eingangs
Geprüft wird in Magdeburg, spätestens 6 Monate nach Zulassung, angestrebt sind 3 Monate. Einen Wunschtermin gibt es nicht
Wer nach der Ladung zurücktritt, bekommt die Gebühren nicht zurück. Am Prüfungstag musst du Mitglied der Kammer sein
Quellen: Prüfungszulassung · Weiterbildungsordnung 2020
Schleswig-Holstein (Ärztekammer Schleswig-Holstein)
24 Monate stationär mit 6 Monaten Intensivmedizin oder Anästhesiologie
50 Einsätze, bis zu 25 per Simulationskurs. Die Einsatznachweisliste besprichst du abschließend mit der ärztlichen Leitung, die sie unterschreibt
Zum Antrag gehört das eLogbuch inklusive Gesprächsdokumentation, der Kurs muss von der Kammer des Kursorts anerkannt sein
Nach Landesrettungsdienstrecht gilt für Notärzt*innen eine jährliche Fortbildungspflicht
Quellen: Hinweise zur Qualifikation · Merkblatt Notfallmedizin
Thüringen (Landesärztekammer Thüringen)
24 Monate stationär, ganz oder anteilig auch in einer interdisziplinären Notaufnahme, und 6 Monate Intensivmedizin, Anästhesiologie oder Notaufnahme
Der Kurs muss vor den Einsätzen liegen und von der Kammer des Kursorts anerkannt sein, sonst zählen die Einsätze nicht
50 Einsätze, bis zu 25 per Simulationskurs. Das Musterzeugnis stellt die ärztliche Leitung Rettungsdienst aus
Richtzahlen: 5 Repositionen, 50 Intubationen
Quellen: Zusatzbezeichnung Notfallmedizin · WBO, Logbücher und Musterzeugnisse
So läuft die Prüfung ab
Die Prüfung ist ein mündliches Fachgespräch vor einer Prüfungskommission deiner Landesärztekammer. Zugelassen wirst du erst, wenn Weiterbildungszeit, Kurs, Einsätze und eLogbuch vollständig nachgewiesen sind.
Wie lange sie dauert und wie schnell du einen Termin bekommst, regelt jede Kammer selbst. Niedersachsen nennt zum Beispiel mindestens 30 Minuten Prüfungsdauer, in Sachsen-Anhalt muss die Prüfung spätestens 6 Monate nach der Zulassung stattfinden und einen Wunschtermin gibt es dort nicht, in Hamburg liegt das Ziel bei 3 bis 4 Monaten nach Antrag.
Geprüft wird, ob du Notfälle strukturiert erkennst, einordnest und behandelst. Das Wissen allein reicht dafür nicht, du musst es im Gespräch klar und in einer sinnvollen Reihenfolge abrufen können.
Typische Prüfungsthemen
Die Weiterbildungsordnung listet genau auf, welche Kompetenzen du für die Zusatzbezeichnung nachweisen musst. Daraus ergeben sich die großen Themenblöcke, aus denen im Fachgespräch gefragt wird.
Organisation und Einsatztaktik
Rettungsdienstgesetze, Strukturen des Rettungsdienstes, Leitstelle und Alarmierung, Sekundärtransporte, MANV und Sichtung auch bei CBRN-Lagen, Katastrophenschutz und die Wahl der passenden Zielklinik.
Recht und schwierige Situationen
Todesfeststellung und vorläufige Leichenschau, rechtfertigender Notstand, Geschäftsführung ohne Auftrag, Unterbringung psychisch Kranker sowie Krisenintervention und Einsatznachsorge.
Leitsymptome
Symptomorientierte Erstbehandlung bei Bewusstseinsstörungen, akuter Atemnot, Brustschmerz, Blutungen, Schock, Herzrhythmusstörungen, akutem Abdomen, psychischen Störungen und Fieber.
Maßnahmen und besondere Patientengruppen
Reanimation auch bei Säuglingen und Kleinkindern, Atemwegsmanagement bis zur Intubation mit Videolaryngoskopie, Thoraxentlastung, Notfallnarkose, intraossärer Zugang, Tourniquet und Beckenschlinge, Neugeborenen-Erstversorgung und geburtshilfliche Notfälle.
Wie du dich sinnvoll vorbereitest
Die meisten, die zur Prüfung gehen, haben das Wissen aus Kurs und Einsätzen. Schwieriger ist es, dieses Wissen unter Prüfungsdruck geordnet und laut zu formulieren. Das lässt sich trainieren:
Aktuelle Leitlinien durchgehen, vor allem zu Reanimation, Atemweg und Trauma
Eigene Einsätze nachbereiten: Was war die Verdachtsdiagnose, was hast du warum gemacht, was würdest du heute anders machen?
Antworten laut formulieren statt nur still zu lesen, am besten mit Kolleg*innen, die dich abfragen
Das eLogbuch frühzeitig vollständig machen und bei deiner Kammer nachfragen, wie die Prüfung dort abläuft
Mündliche Prüfung üben mit Megunto
Megunto stellt dir Fragen wie im Fachgespräch vor der Kammer. Du antwortest frei, getippt oder laut, und bekommst direkt Feedback mit Referenzantwort. Zehn Themenblöcke decken ab, was in der Prüfung gefragt wird, und alle Fragen und Antworten sind von Ärzt*innen geprüft.
Zum Kurs NotfallmedizinHäufige Fragen zur Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
Brauche ich für die Zusatzbezeichnung einen Facharzt?
Nein. Die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin setzt keine Facharztanerkennung voraus, sondern 24 Monate Weiterbildung in der stationären Patientenversorgung plus Kurs und Einsätze.
Bei welcher Kammer mache ich die Prüfung?
Zuständig ist die Ärztekammer, bei der du Mitglied bist, in der Regel also die des Bundeslandes, in dem du arbeitest. In Rheinland-Pfalz übernehmen das die Bezirksärztekammern.
Zählt die Notaufnahme für die 6 Monate?
In den meisten Kammern ja, wenn es sich um eine interdisziplinäre zentrale Notaufnahme handelt. In Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zählen nur Intensivmedizin und Anästhesie. In Berlin kommen 6 Monate Notaufnahme oder Anästhesie zusätzlich zur Intensivzeit dazu.
Werden Simulationseinsätze überall anerkannt?
Fast alle Kammern erlauben, bis zu 25 der 50 Einsätze über einen standardisierten Simulationskurs abzudecken. In Bayern ist die Regel etwas anders aufgebaut, und Berlin fordert insgesamt 100 Einsätze. Wichtig ist, dass dein Simulationskurs von einer Ärztekammer anerkannt ist.
Gibt es die Fachkunde Rettungsdienst noch?
Neu erwerben kannst du sie nur noch in Westfalen-Lippe und Rheinland-Pfalz. Wer sie schon hat, darf in einigen Kammern stattdessen die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin führen, etwa in Mecklenburg-Vorpommern.
Was kostet die Prüfung?
Das legt jede Kammer in ihrer Gebührenordnung fest, offen genannt werden die Kosten nur selten. In Bremen kostet der Antrag 150 Euro, in Niedersachsen ist die Prüfung kostenlos und nur eine Wiederholungsprüfung kostet 456 Euro.
Muss ich mich danach regelmäßig fortbilden?
Das regelt das Rettungsdienstrecht der Länder. In Hessen sind es zum Beispiel mindestens 16 Stunden im Jahr, in Schleswig-Holstein gilt ebenfalls eine jährliche Fortbildungspflicht, und in Mecklenburg-Vorpommern brauchst du nach mehr als zwei Jahren ohne Rettungsdienst einen Auffrischungskurs.
Über diese Übersicht
Die Angaben wurden anhand der Weiterbildungsordnungen, Anträge und Merkblätter aller 17 Ärztekammern zusammengestellt. Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist immer die aktuelle Weiterbildungsordnung deiner Kammer.